Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Vertragsbeziehung zwischen Grit Bomhauer („Designerin“) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die jeweiligen individualvertraglichen Abreden der Parteien sowie die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und die jeweils aktuelle Preisliste der Designerin. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur insoweit Gültigkeit, als die Designerin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Ausführung eines Auftrags durch die Designerin stellt auch bei ihrer Kenntnis von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers keine Zustimmung zu deren Einbeziehung dar.
1. Vertragsschluss
1.1
Angebote der Designerin sind freibleibend und unverbindlich, wenn Sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Sie stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber zur Abgabe eines entsprechenden bindenden Angebots dar.
1.2
Der Auftrag des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar. Die Designerin kann dies durch die Erteilung einer Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Erbringung der Leistung annehmen.
1.3
Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Designerin und den vorliegenden AGB der Designerin.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Die Designerin bietet Kreativleistungen im Bereich der Buch- und eBook-Konzeption und Gestaltung an. Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere den Buchsatz sowie die Buchcover- und Merchandise-Gestaltung.
2.2
Jeder der Designerin erteilte Auftrag zur grafischen Cover- und/oder Merchandise-Gestaltung ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Schaffung des beauftragten Werks („Werk“) und die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk gerichtet ist.
2.3
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen der Designerin unterliegen dem Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz, dessen Regelungen zwischen den Parteien auch dann als vereinbart gelten und entsprechende Anwendung finden, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.4
Die von der Designerin im Rahmen eines Auftrags angefertigten Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der späteren Reproduktion verändert werden. Dem
Auftraggeber ist jegliche Nachahmung des Werks oder von Teilen davon untersagt.
2.5
Entwürfe die dem Auftraggeber von der Designerin zugesandt werden, dienen ausschließlich der Abstimmung zwischen den Parteien in Bezug auf die beauftragte Reinzeichnung. Die Designerin behält sich sämtliche Rechte an den Entwürfen vor. Sie sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und nach Abschluss des Auftrags zu löschen und/oder an die Designerin zurückzugeben. Möchte der Auftraggeber im Rahmen des Auftrags entwickelte Entwürfe die nicht umgesetzt worden sind ebenfalls
zur Reinzeichnung bringen, so ist das Recht hierzu gesondert zu erwerben.
2.6
Beabsichtigt der Auftraggeber bereits vor Abschluss des Auftrags eine
weitergehende Nutzung eines Entwurfs – insbesondere eine öffentliche Wiedergabe (z.B. in Sozialen Medien) – so bedarf diese Nutzung der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin.
2.7
Die Designerin hat das Recht, bei jedem Verstoß des Auftraggebers gegen die Bestimmungen nach Ziffer 2.4 oder 2.6 dieser AGB vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten jeweils vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.8
Eine Nutzungsrechtseinräumung erfolgt ausschließlich an dem in Reinzeichnung abgelieferten Werk. Art, Umfang und Zweck der Nutzungsrechtseinräumung richten sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien.
Im Zweifel wird dem Auftraggeber dabei ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht unterlizenzierbares und nicht auf Dritte übertragbares Nutzungsrecht an dem Werk für den jeweils individuell beauftragten Zweck (z.B. Covernutzung, Social Media Banner-Nutzung und/oder Lesezeichennutzung etc.) eingeräumt.
Das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung des Werks ist von diesem Nutzungsrecht nicht umfasst.
Das Recht, das Werk zur Herstellung von Werbegrafiken in geringem Umfang selbst zu bearbeiten oder umzugestalten (z.B. durch das Einfügen von Zitaten oder das Einfügen von Grafiken), kann vom Auftraggeber gesondert erworben werden.
2.9
Etwaige Nutzungsrechte an den Werken der Designerin gehen in keinem Fall vor vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.10
Das Anfertigen von Entwürfen ist stets eine kostenpflichtige Leistung. Abweichende Vereinbarungen sind ausdrücklich schriftlich zu treffen.
2.11
Dem Auftraggeber wird das beauftragte Werk ausschließlich in Form einer Datei mit digitalen Daten für die Nutzung überlassen. Format und Anzahl der Dateien ergeben sich im Zweifel aus der aktuellen Preisliste der Designerin. Die Druckherstellung und Produktion ist nicht Teil des Auftrags.
3. Materialien und Inhalte des Auftraggebers und/oder Dritter
3.1
Der Auftraggeber versichert, dass im Rahmen des Auftrags von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte (z.B. Texte, Fotos, Muster, Typografien etc.) frei von Schutzrechten Dritter sind und dass keine Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung durch die Designerin einschränken oder ausschließen. Sofern solche Rechte bestehen, übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung und hält die Designerin von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich sämtlicher Kosten der Rechtsverteidigung, frei.
3.2
Wird die Designerin mit der Nutzung von Materialien und Inhalten Dritter beauftragt, so erwirbt sie die für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte von Bilddatenbanken.
3.3
Sollten durch die eigene Werkschöpfung der Designerin Urheberechte Dritter verletzt werden, wird die Designerin – nach eigener Wahl – dem Aufraggeber das Recht zur Nutzung verschaffen oder das Werk schutzrechtsfrei gestalten.
3.4
Die Designerin übernimmt in Bezug auf vereinbarungsgemäß verwendete Drittmaterialien (insb. Fotos und Typographien) keine Garantie dafür, dass das vereinbarte Lizenzmaterial nicht bereits von einem anderen Designer für ähnliche Zwecke verwendet wurde.
4. Abnahme
4.1
Der Auftraggeber hat das beauftragte Werk unmittelbar nach der Ablieferung auf seine Vertragsgemäßheit zu prüfen und gegenüber der Designerin schriftlich (E-Mail genügt) die Abnahme zu erklären.
4.2
Falls der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen 5 Werktagen gemäß Ziffer 4.1 erklärt, so gilt sie mit Ablauf dieses Zeitraums als erteilt.
5. Vergütung; geringfügige Änderungen; vorzeitige Beendigung
5.1
Die Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von
Nutzungsrechten an dem Werk eine einheitliche Leistung.
5.2
Die Vergütung der Designerin für den Auftrag ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Designerin. Sie versteht sich in Euro und richtet sich, vorbehaltlich gesonderter Absprachen im Einzelfall, nach der jeweils aktuellen Preisliste der Designerin.
5.3
Rechnungen nach erfolgter Leistung der Designerin werden nach Abnahme und
binnen 7 Kalendertagen nach Eingang beim Auftraggeber fällig.
5.4
Mit Zugang der Auftragsbestätigung erhält der Auftraggeber eine Rechnung für die Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme. Diese ist sofort fällig. Erst nach
Eingang der Zahlung beginnt die Designerin mit der Umsetzung des Auftrages.
5.5
Sofern bestellte Werke in Teilen abgenommen werden, ist jeweils bei Abnahme eines Teils eine Teilvergütung fällig.
5.6
Die Designerin nimmt, nachdem dem Auftraggeber die Reinzeichnungen ausgeliefert wurden, auf Anfrage eine kostenlose geringfügige Änderung vor. Jede weitere Änderung bzw. jede mehr als nur geringfügige Änderung ist kostenpflichtig und mit einem Aufpreis von EUR 39,- zu vergüten.
5.7
Beendet der Auftraggeber das Vertragsverhältnis nach Vertragsschluss aber noch vor der Abnahme des Werks, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung an die Designerin zu zahlen.
6. Namensnennung; Belegexemplar; Eigenwerbung
6.1
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Designerin mit ihrer jeweiligen Leistung (Umschlaggestaltung / Satz / Konvertierung) auf allen Vervielfältigungsstücken in branchenüblicher Weise genannt wird:
6.2
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Die Namensnennung ist unverzüglich nachzuholen.
6.3
Der Auftraggeber überlässt der Designerin von jeder Auflage der Vervielfältigungsstücke mindestens ein kostenfreies Belegexemplare (Porto und Versand trägt ggfs. der Auftraggeber). Die Designerin ist berechtigt, diese Belegexemplare und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
6.4
Die Designerin ist berechtigt (digitale) Kopien eines beauftragten Werks auch nach Abschluss des Auftrages vorzuhalten und diese zu Zwecken der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu nutzen und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen. Eine Pflicht der Designerin über die Abnahme hinaus Kopien der Entwürfe und Reinzeichnungen eines Auftrags vorzuhalten besteht nicht.
7. Haftung; Mängelanzeige; Verjährungsverkürzung
7.1
Die Designerin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2
Die Haftung der Designerin für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Designerin.
7.3
Die Designerin haftet nicht für die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit des Werks.
7.4
Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin.
7.5
Beanstandungen des Werks sind binnen 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
7.6
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. § 634a BGB bleibt unberührt.
8. Gestaltungsfreiheit; keine Exklusivität
8.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit der Designerin. Jegliche Reklamation im Hinblick auf die künstlerische Gestaltung durch die Designerin ist ausgeschlossen.
8.2
Die Auftragserteilung beinhaltet keine exklusive Tätigkeit der Designerin für den Auftraggeber.
9. Schlussbestimmungen
9.1
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen G, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Berlin.
9.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
9.3
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
9.4
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken des Vertrages.
Stand: Januar 2021